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PRESSEERKLÄRUNG

Hacker als Kriegsdienstverweigerer anerkannt

(Hannover/Köln/Dresden). - "Computerhacking" als Weltanschauung ist ein Grund, um den Wehrdienst zu verweigern. Dieses bestätigte die Kammer für Kriegsdienstverweigerung bei der Wehrbereichsverwaltung 111 in Düsseldorf dem Kölner Totalverweigerer Jürgen Christ. Nachdem bereits der Ausschuß für Kriegsdienstverweigerung beim Kreiswehrersatzamt Köln im Juli 1990 einen positiven Bescheid gab, machte der dortige Amtsleiter von seinen Widerspruchtsrecht Gebrauch und zwang so die vorgesetzte Landesbehörde zur Neuaufnahme des Verfahrens. Im März dieses Jahren, etwa 28 Monate nach Antragsstellung, bestätigte die Kammer die positive Entscheidung des Kölner Ausschusses mit dem Aktenzeichen Az 24-11-02 K32/90.

"Hacker ist eine Berufung, die weder kriminelle noch kommerzielle Hintergründe hat. Information ist ein öffentliches Gut, das frei verfügbar sein sollte", meint der 30jährige Journalist, der in der Hacherszene auch "Bishop" genannt wird. Die Philosophie der Hacker kennt keine Begrenzung von Informationszugriffen nach dem Motto "free flow of information". Hacker wurden in den Medien wiederholt durch spektakuläre Dateneinbrüche bekannt.

Christ begründet den Antrag mit den Regeln des "Freedom of Information Act der Vereinigten Staaten und dem internationalen Fernmeldevertrag, der eine ungehinderte Informationsverbreitung mit Unterstützung der UNESCO vorsieht. "Beide vertragen sich nicht mit der Geheimhaltungsstrategie beim Militär, die der Verbreitung von Informations zu friedlichen Kommunikationszwecken entgegensteht."

Am 2. August 1990 erging ein positiver Bescheid an den Antragssteller. Bereits einen Tag vorher erhob der Leiter des Kölner Kreiswehrersatzamtes Einspruch. Dieses Verfahrensfehler führte anschliessend zu einen 19monatigen Schriftwechsel, in dem der Verweigerer wiederholtaufgefordert wurde, den Widerspruch anzu erkennen. Erst vor wenigen Tagen wurde der erneute Anhörungstermin aufgehoben.

Von dieser Entscheidung, die das deutsche Grundgesetz bestätigt, sind alle betroffen, die sich mit Informationsverbreitung zu friedlichen, nicht kriminellen Zwecken befassen. Dises könnte beispielsweise auch Journalisten, Kommunikationsarchitekten, Netzwerker, Pressereferenten und Systemoperatoren betreffen.

 

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